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Personenzertifizierter Sachverständiger für das Hundewesen nach DIN EN ISO/IEC 17024

Gutachten
  • zur Hundehaltung für Gerichte, Veterinärämtern, Städten und Gemeinden nach Art. 18, Art. 37 LStVG
  • Wertgutachten zur Wertermittlung eines Hundes für Versicherungsgesellschaften.
  • Privatgutachten zur Vorlage bei Gerichten und Versicherungen für Hunde aller Rassen
  • zur Rassebestimmung (phänotypische Beurteilung von Hunden).
  • zur Hilfestellung bei Schadensereignissen bzw. Angriffen von Hunden bzw. der Einstufung nach Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Tier.
  • Gutachtenerstellung nach Sicherheitsstörungen im öffentlichen Raum.
Wesenstest
  • Gutachten zum Wesenstest zur Vorlage bei Gemeinden, Sicherheitsbehörden und Veterinärämtern bzgl. des evtl. Erhalts einer “Haltergenehmigung” oder eines “Negativzeugnisses eines Listenhundes nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (sog. Kampfhunde) in Bayern vom 10. Juli 1992 gem. Art. 37 LStVG.
Gebühren
Die Gebühren für ein Gutachten werden nach dem Justitzvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.

Das JVEG regelt die Kosten von Personen, die durch ein Gericht oder der Staatsanwaltschaft zum jeweiligen Sachverhalt benannt werden. Zum Beispiel Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher sowie die Entschädigung ehrenamtlicher Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten. .

Abrechnung nach JVEG von 2021§ 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen. Für sonstige Entschädigungen gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen des JVEG von 2021 von § 8 bis § 23.

Fahrtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Je gefahrenen Kilometer 0,42 Euro nach JVEG von 2021.
Gebühren Wesenstest

Wesenstest Kat. 2 Hund (Art. 37/I Abs. 2 LStVG) Abrechnung erfolgt nach Sachgebiete/Stundensatz in € – Anlage 1,  Abrechnung nach JVEG von 2021 § 9 Absatz 1 Satz 1) Berufsgruppe 35

Gebühren Gutachten

Gutachtenerstellung (Art. 18/II LStVG) Sachgebiete/Stundensatz in € – Anlage 1, Abrechnung nach JVEG von 2021 § 9 Absatz 1 Satz 1 (Berufsgruppe 35)

Gebühren Rassebestimmung I

Rassefeststellung ohne Wesenstest (z.B. Elterntiere nicht bekannt oder Rasse nicht eindeutig) Sachgebiete/Stundensatz in € – Anlage 1, Abrechnung nach JVEG von 2021 § 9 Absatz 1 Satz 1 (Berufsgruppe 35)

Gebühren Rassebestimmung II

Rassefeststellung zum Wesenstest oder Gutachten (z.B. Elterntiere nicht bekannt oder Rassen nicht eindeutig) Sachgebiete/Stundensatz in € – Anlage 1, Abrechnung nach JVEG von 2021 § 9 Absatz 1 Satz 1 (Berufsgruppe 35)

Gesetze und Verordnungen

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Vom 10. Juli 1992 sogenannte "Kampfhunde"

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