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Sachverständiger für das Hundewesen

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Gutachten
  • zur Hundehaltung für Gerichte, Veterinärämtern, Städten und Gemeinden nach Art. 18, Art. 37 LStVG und § 143 StGB
  • Wertgutachten zur Wertermittlung eines Hundes für Versicherungsgesellschaften.
  • Privatgutachten zur Vorlage bei Gerichten und Versicherungen für Hunde aller Rassen
  • zur Rassebestimmung (phänotypische Beurteilung von Hunden).
  • zur Hilfestellung bei Schadensereignissen bzw. Angriffen von Hunden bzw. der Einstufung nach Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Tier.
  • Gutachtenerstellung nach Sicherheitsstörungen im öffentlichen Raum.
OIP (2)
Wesenstest
  • Gutachten zum Wesenstest zur Vorlage bei Gemeinden, Sicherheitsbehörden und Veterinärämtern bzgl. des evtl. Erhalts einer “Haltergenehmigung” oder eines “Negativzeugnisses für sogenannte “Kampfhunde-Rassen” lt. Art. 37 LStVG in Bayern.
  • Wesensanalysen, evtl. mit Trainingshinweisen für die jeweilige Rasse.
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Gebühren
Die Gebühren für ein Gutachten werden nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz kurz JVEG abgerechnet.

Es regelt die Kosten von Personen, die durch ein Gericht oder der Staatsanwaltschaft zum jeweiligen Sachverhalt benannt werden. Zum Beispiel: Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Auszug).

Abrechnung nach JVEG von 2021 § 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen. Für sonstige Entschädigungen gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen des JVEG von 2021 von § 8 bis § 23

Fahrtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Je gefahrenen Kilometer 0,35 Euro nach JVEG von 2021.
OIP (2)
Gebühren Wesenstest

Wesenstest Kat. 2 Hund (Art. 37/I Abs. 2 LStVG) Abrechnung erfolgt nach Sachgebiete/Stundensatz in € – Anlage 1,  Abrechnung nach JVEG von 2021 § 9 Absatz 1 Satz 1) Berufsgruppe 35

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Gebühren Gutachten

Gutachtenerstellung (Art. 18/II LStVG) Sachgebiete/Stundensatz in € – Anlage 1, Abrechnung nach JVEG von 2021 § 9 Absatz 1 Satz 1 (Berufsgruppe 35)

OIP (7)
Gebühren Rassebestimmung I

Rassefeststellung ohne Wesenstest (z.B. Elterntiere nicht bekannt oder Rasse nicht eindeutig) Sachgebiete/Stundensatz in € – Anlage 1, Abrechnung nach JVEG von 2021 § 9 Absatz 1 Satz 1 (Berufsgruppe 35)

OIP (7)
Gebühren Rassebestimmung II

Rassefeststellung zum Wesenstest oder Gutachten (z.B. Elterntiere nicht bekannt oder Rassen nicht eindeutig) Sachgebiete/Stundensatz in € – Anlage 1, Abrechnung nach JVEG von 2021 § 9 Absatz 1 Satz 1 (Berufsgruppe 35)

Gesetze und Verordnungen

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Vom 10. Juli 1992 sogenannte "Kampfhunde"

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